
Gemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
Traktanden
- Budget 2022; Genehmigung
- Bahnhofstrasse; Instandsetzung Brücke über Brunnbach (Razi-Brücke); Ausführung; Verpflichtungskredit; Genehmigung
- Kilchweg; Gesamtsanierung; Ausführung; Verpflichtungskredit; Genehmigung
- Turnhalle Hofstätten; Gesamtsanierung; Abrechnung Verpflichtungskredit; Kenntnisnahme
- OSZ; Sanierung Physik- und Sammlungszimmer; Ausführungsprojekt; Abrechnung Verpflichtungskredit; Kenntnisnahme
- Sanierung Bosslochweg; Abrechnung Verpflichtungskredit; Kenntnisnahme
- Brühlweg; Strassensanierung und Ersatz Werkleitungen; Abrechnung Verpflichtungskredit; Kenntnisnahme
- Strassenbeleuchtung; Sanierung Quartierbeleuchtung; Abrechnung Verpflichtungskredit; Kenntnisnahme
- Verschiedenes
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im Gemeindehaus während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Geschäftsvorlagen werden in einer separaten Botschaft, welche in alle Haushaltungen zugestellt wird, detailliert beschrieben. Die Dokumente können ebenfalls weiter unten elektronisch eingesehen werden.
Corona-SchutzkonzeptFür Gemeindeversammlungen muss ein Schutzkonzept gemäss Art. 10 COVID-19-Verordnung besondere Lage erarbeitet und umgesetzt werden. Das Schutzkonzept zeigt auf, wie die Gemeindeversammlung unter Einhaltung von Schutzmassnahmen durchgeführt werden kann. Das entsprechende Konzept für die Gemeindeversammlung Roggwil ist auf der weiter unten elektronisch einsehbar bzw. liegt bei der Aktenauflage zur Gemeindeversammlung im Gemeindehaus auf.
RechtsmittelbelehrungBeschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind freundlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen.