Alimentenfachstelle (fs)
Alimentenhilfe
Der Regionale Sozialdienst Roggwil leistet Alimentenhilfe für Einwohnerinnen und Einwohner der Einwohnergemeinden Roggwil, Melchnau, Busswil bei Melchnau und Reisiswil.
Alimentenbevorschussung
Kinder haben Anspruch auf einen Vorschuss der laufenden elterlichen Unterhaltsbeiträge, wenn die Zahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils ausbleiben, nicht vollständig oder unregelmässig eingehen.
Voraussetzung ist ein rechtskräftiger und vollstreckbarer Unterhaltstitel, z.B. ein Gerichtsurteil, eine gerichtlich genehmigte Konvention oder ein von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB genehmigter Unterhaltsvertrag. Der Anspruch auf Bevorschussung steht auch mündigen Kindern bis 25 Jahren zu, sofern sie sich in einer Ausbildung befinden und der Unterhaltstitel über die Volljährigkeit hinaus gültig und vollstreckbar ist. Unterhaltsbeiträge für getrennt lebende und geschiedene Personen sowie Kinder- und Ausbildungszulagen können nicht bevorschusst werden.
Inkassohilfe
Unterhaltsberechtigte geschiedene oder gerichtlich getrennte Personen und volljährige Kinder über 25 Jahren in Ausbildung haben Anspruch auf Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Unterhaltsforderungen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil diese nicht oder nicht vollständig erfüllt.
Antrag auf Alimentenhilfe
Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit den nötigen Beilagen (im Formular erwähnt) in Papierform beim Regionalen Sozialdienst Roggwil eingereicht werden. Die Formulare stellen wir Ihnen auf Wunsch auch gerne zu.
Der Anspruch auf Bevorschussung entsteht erst ab dem Zeitpunkt, an dem das ausgefüllte Gesuch sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der Alimentenhilfestelle eingegangen sind. Inkassohilfe kann auch für bereits verfallene Unterhaltsforderungen geleistet werden.
Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen nehmen wir schriftlich oder telefonisch Kontakt mit Ihnen auf und informieren Sie über das weitere Vorgehen.
Kontakt:
Rotzetter Brigit
brigit.rotzetter(at)roggwil.ch
Gesetzliche Grundlagen:
- Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (GIB) vom 06.02.1980
- Verordnung über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen (IBV) vom 29.10.2014
- Verordnung über die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen (InkHV) vom 06.12.2019
Dokumente
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Antrag_auf_Alimentenhilfe_fur_volljahrige_Kinder.pdf (PDF, 83.57 kB) | Download | 0 | Antrag_auf_Alimentenhilfe_fur_volljahrige_Kinder.pdf |
Inkasso-_und_Prozessvollmacht.pdf (PDF, 30.07 kB) | Download | 1 | Inkasso-_und_Prozessvollmacht.pdf |
Merkblatt_Alimentenhife.pdf (PDF, 540.38 kB) | Download | 2 | Merkblatt_Alimentenhife.pdf |
Antrag auf Alimentenhilfe (PDF, 91.93 kB) | Download | 3 | Antrag auf Alimentenhilfe |