Bauen & Planen
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Themen Bauen und Planen.
Baubewilligungsverfahren
Wann muss ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt werden und wer ist die zuständige Baubewilligungsbehörde? Für welchen Tatbestand braucht es eine Baubewilligung? Antworten auf diese Fragen gibt die kantonale Baugesetzgebung sowie die baurechtliche Grundordnung der Gemeinde. Trotzdem gibt es immer wieder Spezialfälle, zu denen die Antwort nicht einfach dem Gesetz entnommen werden kann. Gerne steht Ihnen der Fachbereich Bau und Betriebe für die Klärung Ihrer Fragen zur Verfügung.
Weiterführende Informationen zum Thema Bauen finden Sie ebenfalls auf der Webseite des Kantons Bern.
eBau - elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
Seit 2022 ist es obligatorisch das Baugesuch elektronisch über eBau einzureichen. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung mit TaxMe. Sie erfassen Ihr Gesuch online und laden sämtliche Unterlagen hoch. Bei Fragen zu den einzelnen Verfahrensschritten unterstützt Sie die Wegleitung. Die Gesuchsunterlagen sind zusätzlich 2-fach in Papierform mit den nötigen Unterschriften einzureichen. Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeinde zu laufen. Der Bauentscheid wird, wie bis anhin, noch per Post eröffnet.
Geoportal Kanton Bern
Das Geoportal ist die offizielle Publikationsplattform für Geoinformationen des Kantons Bern. Auf dem Geoportal können Sie Geoinformationen via Geometadaten abrufen und in Form von interaktiven Karten, Geodaten und -diensten beziehen.
Kantonales Bauinventar
Die Baudenkmäler des Kantons Bern sind in einem Inventar erfasst, beschrieben und bewertet. Das Inventar ist eine wichtige Grundlage beim Umbau und bei der Restaurierung von Baudenkmälern. Die Daten des Bauinventars stehen der Öffentlichkeit online zur Verfügung.
Baurechtliche Grundordnung
Die baurechtliche Grundordnung gilt als eigentliches "Baugesetz der Gemeinde" und regelt, wo und wie in der Gemeinde gebaut werden darf. Sie besteht aus Zonenplan, Baureglement, Schutzzonenplänen, Überbauungsordnungen sowie weiteren Unterlage aus dem Erläuterungsbericht. Die baurechtliche Grundordnung ist für alle Grundeigentümer/innen verbindlich.
Ortsplanungsrevision
Die letzte Gesamtrevision der Ortsplanung wurde im Jahr 1995 genehmigt. Das Baureglement und der Zonenplan wurden im Rahmen einer Teilrevision im Jahr 2010 vollständig überarbeitet. Seither wurden verschiedene Anpassungen vorgenommen und verschiedene Überbauungsordnungen erlassen. Zuletzt wurde das Baureglement an die Vorgaben der kantonalen Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV) angepasst. Mit der Raumplanungsgesetzgebung des Bundes, dem kantonalen Richtplan und der kantonalen Baugesetzgebung wurden in den vergangenen Monaten und Jahren die wichtigsten übergeordneten Vorgaben in wesentlichen Punkten überarbeitet, wodurch sich im Bereich der kommunalen Planung eine Reihe von Änderungen hinsichtlich der Vorgaben und der Methodik der Erarbeitung ergibt. Es wurde daher entschieden eine Revision der Ortsplanung zu starten. Alle weiteren Informationen dazu finden Sie unter aktuelle Projekte.