Generelle Informationen
Urne Öffnungszeiten
Sonntag, 10.00 - 11.00 Uhr
Urnenstandort
Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen bzw. Wählen berechtigt.
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und sich mit einem amtlichen Dokument ausweisen.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis (Ausweiskarte) im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder direkt bei der Gemeinde (Schalter oder Briefkasten) übergeben.
- ein anderes als das amtliche Antwortkuvert benützt wird und dieses nicht zugeklebt ist,
- die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt,
- das Antwortkuvert mehr als einen Ausweiskarte enthält,
- das Antwortkuvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft.