
Die Burgergemeinde Roggwil ist nach der kantonalen Verfassung eine öffentlich rechtliche Personalkörperschaft, deren Grundbesitz sich grossteils auf dem Gebiet der Einwohnergemeinde Roggwil befindet. Nachdem sich die Einwohnergemeinde 1803 vollständig aus dem Einfluss des Klosters St. Urban befreite, wurde im Ausscheidungsvertrag vom 21. September 1865 die güterrechtliche Aufteilung zwischen der Einwohnergemeinde und der Burgergemeinde geregelt.
Die Burgergemeinde ist ähnlich organisiert wie die Einwohnergemeinde, kümmert sich aber fortan im Wesentlichen um die Bewirtschaftung der Wälder und der landwirtschaftlich genutzten Flächen. Ein Teil davon wurde später zu Bauland und ist heute im Baurecht für Wohneigentum sowie als Industriefläche abgegeben, während das Kulturland an Landwirte verpachtet ist.
Die kantonale Verfassung sagt zu den bernischen Burgergemeinden: „Die Burgergemeinden setzen sich nach Massgabe ihrer Mittel zum Wohl der Allgemeinheit ein. Sie nehmen ihre angestammten Aufgaben wahr.“ Im Gegensatz zu den Einwohnergemeinden erheben Burgergemeinden keine Steuern und erwirtschaften die benötigten Mittel aus ihrem Grundbesitz und dem Vermögen.
Heute setzt sich die Burgergemeinde Roggwil für eine nachhaltige Bewirtschaftung und Pflege ihrer 540 Hektar grossen Wälder ein und unterhält darin Waldstrassen von über 30 km Länge. Sie unterhält fünf Brätlistellen, drei Waldhütten sowie den sehr beliebten Walderlebnispfad mit angrenzendem Spielplatz. Sie betreibt mit jährlichen Beiträgen an die Vereine Jugendförderung und setzt sich ganz allgemein für das Wohl der Roggwiler Bevölkerung ein. Seit 2022 können sich interessierte Bürger von Roggwil gemäss geltendem Reglement einburgern lassen.
Informationen über die Organisation der Burgergemeinde, ihr Angebot an die Bevölkerung sowie das Naherholungsgebiet im Ober- und Unterwald sind auf der Website der Burgergemeinde Roggwil zu finden.