Übersicht Finanzen & Steuern
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Themen Finanzen und Steuern.
AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle ist die Verbindungsstelle zwischen den Versicherten (Beitragspflichtige und Leistungsberechtigte) und der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB). Als Anlaufstelle beraten und informieren wir Sie gerne über
- Alters- und Hinterlassenenrenten
- Hilflosenentschädigungen
- Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
- Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen
- Anmeldung von Selbständigererwerbenden und juristischen Personen
- Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen)
- Erwerbsausfallentschädigungen für Militär- und Zivilschutzleistende
- Mutterschaftsentschädigungen
Auskünfte, Informationen, Formulare und Merkblätter erhalten Sie direkt bei der AHV-Zweigstelle Roggwil oder in elektronischer Form unter
- Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
- Ausgleichskasse des Kantons Bern
- IV-Stelle des Kanton Bern
- Gesamtschweizerische Infostelle
Steuern
Wer ist steuerpflichtig bzw. wer bezahlt Steuern? Steuerpflichtig sein und Steuern bezahlen sind zwei unterschiedliche Dinge: Steuerpflichtig sind auch Personen, die weder Einkommen noch Vermögen bzw. weder Gewinn noch Kapital haben. Steuern bezahlen müssen hingegen nur jene, die über genügend Einkommen und Vermögen (natürliche Personen) bzw. Gewinn und Kapital (juristische Personen) verfügen. Je nach Abzügen bleibt die geschuldete Steuer Null.
Auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern finden Sie hilfreiche Informationen zum Thema. Der Fachbereich Präsidial steht Ihnen bei allfälligen Fragen gerne zur Verfügung.
Steuererklärung ausfüllen
Die Steuererklärung kann entweder online oder in Papierform ausgefüllt werden. Auf der Webseite der Steuerverwaltung des Kantons Bern finden Sie hilfreiche Informationen sowie das Login zum Online-Ausfüllen der Steuererklärung.
Amtlicher Wert
Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks. Er wird durch die kantonale Steuerverwaltung festgesetzt. Oftmals findet dazu ein Augenschein vor Ort durch eine kantonale Schätzerin oder einen kantonalen Schätzer statt. Den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks wird Rechnung getragen. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert ausserdem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer.
Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Die Bewertungsunterlagen befinden sich auf der Verwaltung der Standortgemeinde und können dort von Eigentümer/-in bzw. Nutzniesser/-in jederzeit eingesehen werden. Der Fachbereich Präsidial steht Ihnen bei allfälligen Fragen gerne zur Verfügung.
Steueranlage (Steuerfuss)
Kanton Bern | Gemeinde | Kirche | ||||
---|---|---|---|---|---|---|
Natürliche Pers. | Juristische Pers. | Natürliche Pers. | Liegenschafts-steuer | ev.-ref. | röm.-kath. | chr.-kath. |
2.975 | 2.620 | 1.61 | 1.2 | 0.1900 | 0.1900 | 0.2760 |
Die Entwicklung der Steueranlage können Sie zudem unter Eckewerte einsehen.
Finanzen der Gemeinde
Das aktuelle Budget, die Jahresrechnung sowie den Finanz- und Investitionsplan finden Sie unter Online-Dienste > Dokumente. Die Entwicklung des Ergebnisses der Jahresrechnung können Sie zudem unter Eckwerte einsehen. Der Fachbereich Finanzen steht Ihnen bei allfälligen Fragen gerne zur Verfügung.