Übersicht Ehe, Geburt & Todesfall
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um die Themen Ehe, Geburt und Todesfall.
Ehe
Im Kanton Bern ist das, für den Wohnort zuständige, Zivilstandsamt verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung einer Eheschliessung. Auf der Webseite des Kantons Bern finden Sie alle Angaben zur Vorbereitung sowie zu den Formen und Orten der Trauung.
In der Schweiz kann die Scheidung auf gemeinsamen Wunsch der Eheleute oder gegen den Willen der Ehefrau oder des Ehemannes beantragt werden. Auf dem Familienportal des Kantons Bern finden Sie weitere nützliche Informationen und weiterführende Informationen zu den Themen Trennung und Scheidung sowie Sorgerecht.
Geburt
Sind Sie Eltern respektive Mutter oder Vater geworden? Wir gratulieren Ihnen herzlich und wünschen der ganzen Familie alles Gute!
Um Ihr Kind anzumelden, müssen Sie einige Dinge beachten. Auf der Webseite des Kantons Bern finden Sie hilfreiche Informationen zu Themen wie Anmeldung und Dokumente, Geburtsurkunde, Name, Bürgerrecht oder Vaterschaft. Der Fachbereich Präsidial steht Ihnen bei allfälligen Fragen gerne zur Verfügung.
Auf dem Familienportal, der Seite für Eltern, Kinder und Familien des Kanton Bern, finden Sie ebenfalls erste Informationen zu vielen Familienthemen und -angeboten sowie Hinweise auf Anlaufstellen für weiterführende Angaben und Unterstützung.
Todesfall
Der Tod einer angehörigen Person macht betroffen. Viele Fragen tauchen auf. Trotz dieser schwierigen Lebenssituation, gibt es einige wichtige Dinge, die unmittelbar nach dem Tod zu erledigen sind. Wir unterstützen die Angehörigen bei Todesfällen und helfen bei der Organisation der Bestattung.
Erste Schritte
Melden Sie sich für das Trauergespräch beim Fachbereich Präsidial oder kommen Sie direkt auf die Gemeindeverwaltung. Wir werden Sie anschliessend über alle weiteren Schritten und Formalitäten informieren.
Ein Todesfall muss beim Zivilstandsamt innerhalb von zwei Tagen gemeldet werden. Auf der Webseite des Kantons Bern finden Sie Angaben zu den nötigen Schritten und die erforderlichen Formulare.
Siegelung
Bei jedem Todesfall ist von Amtes wegen ein Siegelungsprotokoll auszufüllen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern. Zuständig für die Siegelung ist die Gemeinde. Im Rahmen des Trauergesprächs werden wir Sie ebenfalls über dieses Thema informieren. Weiterführende Informationen stehen ebenfalls auf der Webseite des Kantons Bern zur Verfügung.