Anordnung einer Urnenabstimmung für den 09.02.2025
Gestützt auf Artikel 37 Abs. 2 der Gemeindeordnung 2005 ordnet der Gemeinderat für folgendes Geschäft/Vorlage eine Abstimmung an der Urne vom Sonntag, 09.02.2025 an.
Turnhalle Bündtenacker; Gesamtsanierung; Verpflichtungskredit; Genehmigung
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Urnenabstimmung im Gemeindehaus während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf und können ebenfalls unter Gemeindeprojekte eingesehen werden. Die Geschäftsvorlage wird in einer separaten Botschaft (siehe Dokument weiter unten), welche den Abstimmungsunterlagen beigelegt wird, detailliert beschrieben. Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 3 Wochen vor dem Abstimmungssonntag per Post zugestellt.
Das Abstimmungsprozedere verläuft genau gleich wie bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen. Sie können ab Erhalt des Stimmmaterials brieflich abstimmen. Zudem ist ein Urnengang am 09.02.2025 möglich. Bitte beachten Sie die weiteren Weisungen auf dem Zustell- und Antwortkuvert.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen das Ergebnis der Abstimmungsvorlage kann innert 30 Tagen nach der Urnenabstimmung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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Botschaft Gemeindeabstimmung vom 09.02.2025 (PDF, 1.12 MB) | Download | 0 | Botschaft Gemeindeabstimmung vom 09.02.2025 |