8. Juli 2025
Gerne machen wir Sie auf diverse wichtige Informationen rund um die Erhebung der Hundetaxe 2025 aufmerksam.

Die Einwohnergemeinde Roggwil erhebt für jeden Hund, der am 1. August 2025 in der Gemeinde gehalten wird und älter als sechs Monate ist, eine Hundetaxe. Diese Stichtagstaxe beträgt CHF 75.00 pro Tier. Die Hundetaxe wird für ein ganzes Kalenderjahr erhoben. Die Rechnungsstellung erfolgt durch die IB Langenthal zusammen mit der Gebührenrechnung für das 3. Quartal 2025. Weitere Informationen und nützliche Links rund um das Thema Hundetaxe finden Sie unter Online-Dienste/Dienstleistungen.

Für die korrekte Rechnungsstellung melden Sie uns bitte Änderungen, wie die Neuanschaffung, Weitergabe oder Tod eines Hundes mit Angabe der Chip-Nummer. Vielen Dank für Ihre Meldung bis am 29. August 2025 an den Fachbereich Finanzen oder via Online-Dienst "Hund an-/abmelden".

Identifikation von herrenlosen Tieren

Der Werkhof der Einwohnergemeinde Roggwil ist mit einem Chip-Lesegerät ausgerüstet und hat Zugriff auf die Datenbanken AMICUS (Hunde) und ANIS (Katzen und andere gechipten Tiere).

Falls Sie ein herrenloses oder totes Tier finden, wenden Sie sich bitte während den Öffnungszeiten an die Mitarbeitenden des Werkhofs Roggwil (hinter dem Gemeindehaus), 062 918 40 35, werkhof@roggwil.ch, und ausserhalb der Öffnungszeiten an einen Tierarzt oder die Polizei. Sollte das Tier wohl auf sein, können Sie es ebenfalls der Schweizerische Tiermeldezentrale (STMZ) melden.