Taxpflichtig für das entsprechende Kalenderjahr sind die Hundehalterinnen und Halter, welche am 1. August in der Gemeinde Roggwil Wohnsitz haben und ihr Hund am Stichtag älter als sechs Monate ist. Die Hundetaxe beträgt CHF 75.00 pro Tier. Sie wird für ein ganzes Kalenderjahr erhoben.

Gemäss Art. 13 Abs. 3 des kantonalen Hundegesetzes wird keine Hundetaxe erhoben für

  1. Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung,
  2. Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden,
  3. Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer anderen Gemeinde oder in einem anderen Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist.

Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils im Monat Oktober durch die IB Langenthal AG zusammen mit der Gebührenrechnung für das 3. Quartal. Bitte melden Sie uns Änderungen, wie die Neuanschaffung, Weitergabe oder den Tod eines Hundes. Dies können Sie online (vgl. Link weiter unten), telefonisch oder am Schalter des Fachbereichs Finanzen erledigen.

Weitere Informationen zum Thema Hundehaltung finden Sie auf der Website des Kantons Bern.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Preis

75.00 pro Hund und Kalenderjahr

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