Private Mandatstragende

 

Beiständinnen und Beistände können auch Privatpersonen sein, die dieses Mandat auf freiwilliger Basis übernehmen. Sie finden hier umfangreiche Informationen zur Tätigkeit als Private/r Mandatsträger/in (PriMa).

 

Bei anspruchsvollen Beistandschaften wird eine Fachperson als Beiständin oder als Beistand eingesetzt. Wenn eine Beistandschaft keine spezifische Fachkompetenz voraussetzt, aber eine persönliche Betreuung erfordert, eignet sich oft eine Privatperson besser. Oft sind es Angehörige (Eltern, Nachkommen), die diese anspruchsvolle Aufgabe übernehmen.

 

Diese Personen nennen wir Private Mandatsträger/innen (PriMa). Sie übernehmen vielseitige Aufgaben zugunsten von Menschen, die Unterstützung brauchen. Sie leisten auch einen aktiven und solidarischen Beitrag im System der sozialen Sicherheit.

 

Voraussetzung für die Übernahme einer Beistandschaft sind:

 

•    Die Privatperson eignet sich für das Mandat

•    Sie verfügt über die notwendigen Kompetenzen

•    Sie hat genügend Zeit, um die anfallenden Aufgaben zu übernehmen

 

Für die Ernennung zum Beistand ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau zuständig.

 

Wenn Sie sich für eine Mandatsübernahme interessieren, können Sie sich gerne an den Regionalen Sozialdienst Roggwil wenden.

 

Wir bieten folgende Dienstleistungen an:

Eignungsabklärung: es findet ein Eignungsgespräch statt

Beratung und Begleitung während der Mandatsführung

Weiterbildung: Jährlich eine Veranstaltung

Rechnungsführung nach Absprache

 

Kontakt:

Vanessa Müller

vanessa.mueller@roggwil.ch

 

Weiterführende Informationen zu Privaten Mandatstragenden