EinbürgerungsverfahrenSie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Roggwil erhalten? Oder besitzen sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben? Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für die Einbürgerung ist der Gemeinderat zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die entsprechenden Behörden von Kanton und Bund am Verfahren beteiligt. Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Für die Einreichung des bei uns erhältlichen Gesuchformulars benötigen Sie ausserdem folgende Unterlagen:
Die Dauer des Einbürgerungsverfahrens hängt wiederum von Ihrer persönlichen Situation und dem entsprechenden Verfahren ab. Online-DiensteWir haben zusammen mit unserem Provider angemessene, technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen getroffen, um bei der Verwendung unseres Internet-Auftritts zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verluste oder Zerstörung von Daten oder unberechtigte Zugriffe darauf, zu verhindern.Mit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln: Nutzungsbedingungen (pdf, 53.8 kB).
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