HundesteuerHundetaxe
Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter mit Wohnsitz in der Gemeinde Roggwil, sofern ihr Hund am Stichtag älter als sechs Monate ist. Gemäss Art. 13, Abs. 3 des kantonalen Hundegesetzes wird keine Hundetaxe erhoben für a) Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung, b) Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden, c) Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer andern Gemeinde oder in einem andern Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist. Stichtag für die Erhebung der Hundetaxe ist der 1. August. Die jährliche Taxe je Tier beträgt CHF 75.00 und wird jeweils per 30. September in Rechnung gestellt. Bitte melden Sie uns für die korrekte Rechnungsstellung Änderungen, wie die Neuanschaffung, Weitergabe oder den Tod eines Hundes Preis: 75.00 pro Hund Dokument Informationen_fur_Hundehalterinnen_und_Hundehalter.pdf (pdf, 84.3 kB) Online-DiensteWir haben zusammen mit unserem Provider angemessene, technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen getroffen, um bei der Verwendung unseres Internet-Auftritts zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verluste oder Zerstörung von Daten oder unberechtigte Zugriffe darauf, zu verhindern.Mit der Nutzung des Online-Schalters anerkennen Sie die in den detaillierten Nutzungsbedingungen enthaltenen Regeln: Nutzungsbedingungen (pdf, 53.8 kB).
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