Auflage im Genehmigungsverfahren zur Änderung der Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) B, D und I

19. Februar 2026
Der Gemeinderat Roggwil bringt gestützt auf Art. 60 Abs. 3 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) i.V.m. Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die nachfolgend aufgeführten Änderungen der Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) B, D und I, welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vorgenommen werden müssen, zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderungen im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Gegenstand der öffentlichen Auflage sind ausschliesslich die in der Änderung zum Baureglement rot unterstrichenen Textpassagen sowie die ergänzte Skizze zur Sektoreneinteilung der ZöN B. Die Änderungen sind im Erläuterungsbericht in roter Schrift beschrieben. Die Zonenplanänderung bleibt unverändert und ist nicht Gegenstand der Auflage.

Auflagefrist

Die Akten liegen vom 19. Februar 2026 bis zum 23. März 2026 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf oder können untenstehend elektronisch eingesehen werden.

Innert der Auflagefrist kann gegen die nachträglichen Änderungen bei der Gemeindeverwaltung Roggwil schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden. Allfällige Einspracheverhandlungen finden am Dienstag, 31. März 2026 statt. 

Gemeinderat

Zugehörige Objekte

Name
ZöN B, D und I; Änderungen Baureglement (Version Änderung im Genehmigungsverfahren) (PDF, 336 kB) Download 0 ZöN B, D und I; Änderungen Baureglement (Version Änderung im Genehmigungsverfahren)
ZöN B, D und I; Erläuterungsbericht (Version Änderung im Genehmigungsverfahren) (PDF, 1.84 MB) Download 1 ZöN B, D und I; Erläuterungsbericht (Version Änderung im Genehmigungsverfahren)