Wichtige Hinweise zur Ausgabe der Betreuungsgutscheine für 2026/27
Im Kanton Bern wird die Betreuung in Kitas und bei Tagesfamilienorganisationen mit Betreuungsgutscheinen vergünstigt. Wie viel Unterstützung Sie bekommen, hängt vom Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung, dem Einkommen, dem Vermögen und der Grösse der Familie ab. Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den Gutscheinbetrag direkt von der monatlichen Rechnung ab.
Ab dem 1. August 2026 gibt es Änderungen. Diese Änderungen kommen aufgrund einer Anpassung der Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV).
Was sich ändert:
- Mehr Unterstützung für Familien mit tiefem Einkommen: Neu erhalten Erziehungsberechtigte bis zu einem massgebenden Einkommen von 49 000 Franken (bisher CHF 43 000.–) die maximale Vergünstigung pro Monat.
- Mehr Familien können Gutscheine bekommen: Neu erhalten Erziehungsberechtigte bis zu einem massgebenden Einkommen von 170 000 Franken (bisher CHF 160 000.–) Betreuungsgutscheine.
- Höhere Gutscheine: Die maximale Vergünstigung und der Zuschlag für Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden um fünf Prozent erhöht.
- Mehr Fachpersonal für die Betreuung kleiner Kinder: Neu belegen Kinder bis 18 Monate 1.5 Betreuungsplätze und erhalten während dieser Zeit auch eine entsprechend höhere maximale Vergünstigung. So werden die Leistungserbringer entlastet und die Betreuungsqualität weiter erhöht.
Was bedeutet das für die Gesuchstellenden:
Die entsprechenden Anpassungen auf der kantonale Plattform kiBon werden rechtzeitig angepasst. Sie können Ihren Antrag wie gewohnt stellen und die Änderungen werden automatisch berücksichtigt.
Bitte beachten Sie aber folgende wichtige Hinweise zur Gesuchseingabe:
- Die Periode 2026/27 wird in kiBon am 1. März 2026 aufgeschaltet. Ab anfangs März 2026 können auch die Papierformulare bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf unserer Website heruntergeladen werden.
- Sie können in kiBon die Angaben zu Vermögen und Einkommen direkt aus den Steuerdaten importieren. Falls die Steuererklärung zum Zeitpunkt der Gesucheingabe bereits via TaxMe eingereicht ist, ist keine manuelle Eingabe und kein Hochladen von Belegen mehr nötig. Wir empfehlen Ihnen daher dringend, Ihre Steuererklärung 2025 vor der Gesuchseingabe einzureichen.
- Der Gutschein wird ab dem Monat nach der Einreichung des vollständigen Gesuchs ausgegeben. D.h. wenn Sie einen Gutschein ab August beziehen möchten, muss das vollständige Gesuch zwingend am 31. Juli eingereicht sein. Wir empfehlen Ihnen, immer ein paar Tage mehr einzurechnen, da das Gesuch erst akzeptiert wird, wenn alle nötigen Unterlagen/Angaben vorhanden sind.
Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen gerne unter 062 918 40 20 oder gemeinde@roggwil.ch zur Verfügung.