Erlass einer neuen Organisationsverordnung; Inkrafttreten
Die Organisationsverordnung liegt ab Montag, 5. Januar 2026 während 30 Tagen im Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 8, 4914 Roggwil, zur Einsichtnahme öffentlich auf und kann ebenfalls unten stehende elektronisch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Jede in der Gemeinde stimmberechtigte Person kann gegen den Beschluss des Gemeinderats Beschwerde führen (Art. 43 ff Gemeindeverordnung sowie Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes). Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und ist innerhalb von 30 Tagen ab Start der öffentlichen Auflage beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare einzureichen.
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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| Organisationverordnung (OgV) 2027 (Aktenauflage) (PDF, 298.37 kB) | Download | 0 | Organisationverordnung (OgV) 2027 (Aktenauflage) |