Aufhebung von Gräbern auf dem Friedhof Roggwil
Gestützt auf Art. 26 des Bestattungs- und Friedhofreglements 2012 der Einwohnergemeinde Roggwil geben wir bekannt, dass die Erdbestattungsgräberreihen aus den Jahren 1992 – 1996 Sektor 18 EB sowie die Urnengräberreihen 1992 - 1996 Sektor 7 UB aufgehoben werden. Die Grabfelder sind auf dem Friedhof gekennzeichnet. Einen Grabplan entnehmen Sie dem Anhang. Gräber in anderen Sektoren, aus demselben Zeitraum (1992 – 1996), sind von dieser Aufhebung nicht betroffen.
Die gesetzliche Ruhefrist (25 Jahre) ist abgelaufen und die Angehörigen werden gebeten, Gedenksteine, Pflanzen und andere Gegenstände bis spätestens 30. April 2025 von den Gräbern zu entfernen. Nach dieser Frist werden nicht abgeholte Grabmäler und Pflanzen durch die Gemeinde abgeräumt. Die Verwertung erfolgt zugunsten der Einwohnergemeinde. Ein allfälliger Aufwand geht zu Lasten der Erben.
Anlässlich der Aufhebung der Gräber sieht die ev. reformierte Kirchgemeinde auf dem Friedhof Roggwil eine offene Andacht vor. Termin und Zeitpunkt wird die Kirche zu gegebenem Zeitpunkt bekanntgeben.
Roggwil, im Januar 2025
Der Gemeinderat