Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Informationen für Schweizer Bürger:innen 
Schweizer Bürger:innen sind verpflichtet, den Wegzug spätestens am Tage des Wegzuges der Gemeinde zu melden. Dies können Sie online mittels eUmzug oder am Schalter des Fachbereichs Präsidial erledigen. Bitte bringen Sie einen amtlichen Ausweis zur Identifikation sowie falls vorhanden, Ihren Niederlassungsausweis mit.


Informationen für ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige müssen den Wegzug spätestens am Tage des Wegzuges der Gemeinde melden. Dies können Sie online mittels eUmzug (ausgenommen Personen mit Ausweis N, F und S) oder am Schalter des Fachbereichs Präsidial erledigen. Bitte bringen Sie dazu Ihre Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung mit.

Informationen für Wochenaufenthalter:innen
Wochenaufenthaler:innen sind verpflichtet, den Wegzug spätestens am Tage des Wegzuges der Gemeinde zu melden. Dies können Sie am Schalter des Fachbereichs Präsidial oder telefonisch unter 062 918 40 10 melden.

Und denken Sie daran Ihre Adressänderung ebenfalls bei den Gemeindebetrieben Roggwil GBR (Energie/Wasser/Kommunikation) zu melden. Dies können Sie ebenfalls mittels Online-Formular direkt der GBR melden.

Preis

gratis

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