Quellensteuer abrechnen
Ausländische Arbeitnehmende mit steuerrechtlichem Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz, die nicht im Besitz der Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) sind, unterliegen für ihr Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit sowie für Ersatzeinkünfte dem Quellensteuerabzug.
Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz sind ebenfalls für gewisse Einkünfte quellensteuerpflichtig.
Weitere Informationen zum Thema Quellensteuer finden Sie auf der Webseite des Kantons.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Fachbereich Präsidial | 062 918 40 10 | praesidial@roggwil.ch |