Alimentenfachstelle
Auf dieser Seite finden Sie Informationen rund um das Thema Alimentenfachstelle.
Alimentenhilfe
Der Regionale Sozialdienst Roggwil leistet Alimentenhilfe für Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden Roggwil, Melchnau, Busswil bei Melchnau, Reisiswil, Niederönz, Thörigen, Seeberg, Bettenhausen, Heimenhausen, Inkwil, Berken, Graben, Ochlenberg und Hermiswil.
Alimentenbevorschussung
Kinder haben Anspruch auf einen Vorschuss der laufenden elterlichen Unterhaltsbeiträge, wenn die Zahlungen des unterhaltspflichtigen Elternteils ausbleiben, nicht vollständig oder unregelmässig eingehen.
Voraussetzung für die Bevorschussung und Inkassohilfe ist ein rechtskräftiger und vollstreckbarer Unterhaltstitel, z.B. ein Gerichtsurteil, eine gerichtlich genehmigte Vereinbarung oder ein, von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB genehmigter, Unterhaltsvertrag. Der Anspruch auf Bevorschussung steht auch mündigen Kindern bis zur Vollendung des 25. Altersjahres zu, sofern sie sich in einer Ausbildung befinden und der Unterhaltstitel über die Volljährigkeit hinaus gültig und vollstreckbar ist. Unterhaltsbeiträge für getrennt lebende und geschiedene Personen sowie Kinder- und Ausbildungszulagen können nicht bevorschusst werden.
Inkassohilfe
Unterhaltsberechtigte geschiedene oder gerichtlich getrennte Personen und volljährige Kinder über 25 Jahren in Ausbildung haben Anspruch auf Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Unterhaltsforderungen, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil diese nicht oder nicht vollständig erfüllt.
Antrag auf Alimentenhilfe
Das Antragsformular muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben, zusammen mit den benötigten Beilagen (im Formular erwähnt), in Papierform oder als pdf-Datei von guter Qualität per E-Mail beim Regionalen Sozialdienst Roggwil eingereicht werden. Die Formulare können am Ende der Seite unter Dokumente heruntergeladen oder beim Sozialdienst bestellt werden.
Der Anspruch auf Bevorschussung entsteht erst ab dem Zeitpunkt, an dem das ausgefüllte Gesuch sowie alle erforderlichen Unterlagen bei der Alimentenhilfestelle eingegangen sind. Inkassohilfe kann auch für bereits verfallene Unterhaltsforderungen der letzten 12 Monate geleistet werden.
Nach der Prüfung der eingereichten Unterlagen nehmen wir schriftlich oder telefonisch mit Ihnen Kontakt auf, um Unklarheiten zu beseitigen und Sie über das weitere Vorgehen zu informieren.
Kontakt
Rotzetter Brigit
E-Mail: brigit.rotzetter@roggwil.ch
Gesetzliche Grundlagen
Dokumente
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Merkblatt Alimentenhilfe (PDF, 89.85 kB) | Download | 0 | Merkblatt Alimentenhilfe |
Antrag Alimentenhilfe (PDF, 87.99 kB) | Download | 1 | Antrag Alimentenhilfe |
Antrag Alimentenhilfe für Volljährige (PDF, 77.84 kB) | Download | 2 | Antrag Alimentenhilfe für Volljährige |
Abtretungserklärung (Bevorschussung) (PDF, 49.65 kB) | Download | 3 | Abtretungserklärung (Bevorschussung) |
Inkasso- und Prozessvollmacht (Inkassohilfe) (PDF, 51.19 kB) | Download | 4 | Inkasso- und Prozessvollmacht (Inkassohilfe) |
Merkblatt für unterhaltspflichtige Personen (PDF, 63.11 kB) | Download | 5 | Merkblatt für unterhaltspflichtige Personen |