Erlass einer neuen Organisationsverordnung; Inkrafttreten

31. Dezember 2025
In Anwendung von Artikel 45 der kant. Gemeindeverordnung (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Roggwil an seiner Sitzung vom 20. August 2025, unter Vorbehalt der Genehmigung des neuen Organisationsreglements, den Erlass einer neuen Organisationsverordnung genehmigt hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 1. Januar 2027 in Kraft.

Die Organisationsverordnung liegt ab Montag, 5. Januar 2026 während 30 Tagen im Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 8, 4914 Roggwil, zur Einsichtnahme öffentlich auf und kann ebenfalls unten stehende elektronisch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Jede in der Gemeinde stimmberechtigte Person kann gegen den Beschluss des Gemeinderats Beschwerde führen (Art. 43 ff Gemeindeverordnung sowie Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes). Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und ist innerhalb von 30 Tagen ab Start der öffentlichen Auflage beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare einzureichen.

Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

Name
Organisationverordnung (OgV) 2027 (Aktenauflage) (PDF, 298.37 kB) Download 0 Organisationverordnung (OgV) 2027 (Aktenauflage)