Totalrevision Funktionendiagramm Bildung

10. Juli 2025
In Anwendung von Artikel 45 der kant. Gemeindeverordnung (BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Roggwil an seiner Sitzung vom 2. Juli 2025 gestützt auf das Schulreglement die Totalrevision des Funktionendiagramms Bildung genehmigt hat. Die Bestimmungen wurden aufgrund der neuen strategischen Ausrichtung der Schule präzisiert bzw. neu geregelt. Der Erlass tritt, vorbehältlich allfällig erhobener Beschwerden, am 1. August 2025 in Kraft.

Mit dem Inkrafttreten wird das bisherige Funktionendiagramm Bildung vom 1. Januar 2019 aufgehoben.

Das Funktionendiagramm Bildung liegt während 30 Tagen ab Publikation im Gemeindehaus, Bahnhofstrasse 8, 4914 Roggwil, zur Einsichtnahme öffentlich auf und kann ebenfalls unten stehend elektronisch eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung

Jede in der Gemeinde stimmberechtigte Person kann gegen die Beschlüsse des Gemeinderats Beschwerde führen (Art. 43 ff Gemeindeverordnung sowie Bestimmungen des Verwaltungsrechtspflegegesetzes). Die Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und ist innerhalb von 30 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare einzureichen.

Roggwil, Juli 2025
Der Gemeinderat

Zugehörige Objekte

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Funktionendiagramm Bildung vom 01.08.2025 (öffentliche Auflage) (PDF, 538.14 kB) Download 0 Funktionendiagramm Bildung vom 01.08.2025 (öffentliche Auflage)