Gemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
Aktenauflage
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im Gemeindehaus während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Geschäftsvorlagen werden in einer separaten Botschaft, welche in alle Haushaltungen zugestellt wird, detailliert beschrieben. Die Dokumente können ebenfalls unten stehend elektronisch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Download
Dokumente
Name | |||
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Botschaft GV - Juni 2025 (PDF, 770.66 kB) | Download | 0 | Botschaft GV - Juni 2025 |
Traktanden
Nr. | Bezeichnung | Geschäft | ||||
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01 | Jahresrechnung 2024; Kenntnisnahme
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02 | Gemeindebetriebe Roggwil GBR; Geschäftsbericht 2024; Kenntnisnahme
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03 | Teilrevision Gebührenreglement; Änderungen Hundetaxe; Genehmigung
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04 | Feuerungskontrollen; Liberalisierung Kanton Bern; Aufhebung Gebührentarif für die Feuerungskontrolle in der Einwohnergemeinde Roggwil per 31.07.2025;
Genehmigung | |||||
05 | Neubau Schulgebäude und Mehrzweckhalle, Areal Oberstufenzentrum; Stand Bauprojekt; Information
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06 | Verschiedenes
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Zugehörige Objekte
Datum | Name |
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