Gemeinderat
Der Gemeinderat führt die Gemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte. Ihm stehen alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften der Gemeinde, des Kantons oder des Bundes einem anderen Organ zugewiesen sind.
Die Aufgaben und Kompetenzen des Gemeinderats sind in Art. 49 ff. der Gemeindeordnung vom 13.06.2005 beschrieben.
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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