Aufgaben Fachbereich Finanzen

Finanzen


Die Finanzverwaltung ist für die operative Führung des Rechnungswesens der Einwohnergemeinde Roggwil verantwortlich. Sie erstellt politische und verwaltungsinterne Führungsinstrumente wie Budget, Rechnung und Finanzplan. Zu den weiteren Aufgaben der Finanzverwaltung gehören:

  • Buchführung mit Hauptbuch, Debitoren-, Kreditoren- und Lohnbuchhaltung 
  • Vermögensverwaltung, Liquiditätsplanung und Cash-Management
  • Inkasso, insbesondere die Verarbeitung der Zahlungseingänge und das rechtliche Inkasso
  • Versicherungswesen
  • Hundekontrolle
  • Sekretariat der Finanzkommission und der Personalvorsorgekommission
  • Reporting an die Anlagekommission über die Vermögensanlagen
  • Unterstützung der politischen Behörden und Fachbereiche in finanziellen Belangen
  • Rechnungsführung Gemeindeverband Regionaler Sozialdienst Roggwil und Umgebung


Zahlungsverbindung Einwohnergemeinde Roggwil:

Bank Clientis Bank Oberaargau, 4950 Huttwil
PC-Konto der Bank 30-38116-2
IBAN CH70 0645 0408 7192 3190 8

 

 

 

 

 


AHV-Zweigstelle Roggwil 

Mitarbeiterinnen:

 

 

 

Barbara Geiser barbara.geiser@roggwil.ch
Christine Dambach christine.dambach@roggwil.ch


Die AHV-Zweigstelle ist die Verbindungsstelle zwischen den Versicherten (Beitragspflichtige und Leistungsberechtigte) und der Ausgleichskasse des Kantons Bern (AKB).

Als Anlaufstelle beraten und informieren wir Sie gerne am Schalter, per E-Mail oder telefonisch über

  • Alters- und Hinterlassenenrenten
  • Hilflosenentschädigungen
  • Ergänzungsleistungen zur AHV und IV
  • Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen
  • Anmeldung von Selbständigererwerbenden und juristischen Personen
  • Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen)
  • Erwerbsausfallentschädigungen für Militär- und Zivilschutzleistende
  • Mutterschaftsentschädigungen

Auskünfte, Informationen, Formulare und Merkblätter erhalten Sie direkt bei der AHV-Zweigstelle Roggwil oder in elektronischer Form unter

Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)
Ausgleichskasse des Kantons Bern
IV-Stelle des Kanton Bern
Gesamtschweizerische Infostelle

Unter den nachfolgenden Links finden Sie zudem Antworten auf häufig gestellte Fragen
Bundesamt für Sozialversicherungen
Ausgleichskasse des Kantons Bern


Hundetaxe
Taxpflichtig sind Halterinnen und Halter mit Wohnsitz in der Gemeinde Roggwil, sofern ihr Hund am Stichtag älter als sechs Monate ist.
Gemäss Art. 13, Abs. 3 des kantonalen Hundegesetzes wird keine Hundetaxe erhoben für

  1. Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung,
  2. Hunde, die sich zur Neuplatzierung vorübergehend in Tierheimen befinden,
  3. Hunde, für die im gleichen Jahr bereits in einer andern Gemeinde oder in einem andern Kanton eine Hundetaxe entrichtet worden ist.


Stichtag für die Erhebung der Hundetaxe ist der 1. August. Die jährliche Taxe je Tier beträgt CHF 75.00 und wird jeweils per 30. September in Rechnung gestellt.
Bitte melden Sie uns für die korrekte Rechnungsstellung Änderungen, wie die Neuanschaffung, Weitergabe oder den Tod eines Hundes
Informationen zur Hundedatenbank AMICUS

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