Sehr geehrte Damen und Herren

 

Im Auftrag des Grossen Rates überarbeitet die kantonale Denkmalpflege zurzeit das Bauinventar und reduziert die Anzahl der darin verzeichneten erhaltenswerten Baudenkmäler und die Baugruppen (Projekt Bauinventar 2020). Damit verbunden ist auch die von der Baugesetzgebung vorgeschriebene ordentliche Nachführung des Bauinventars. Als Ausnahmefälle werden deshalb auch Objekte nacherfasst, die bisher nicht eingestuft waren. Diese Nachführung betrifft nur einzelne Gemeinden im Kanton. Darunter auch Ihre.

 

Zwischen Ende Februar und Juni 2020 werden Mitarbeiter der kantonalen Denkmalpflege vereinzelt und punktuell Gebäude in Ihrer Gemeinde sichten. Die Inventarisierenden müssen bei ihrer Arbeit die Liegenschaften aus der Nähe besichtigen und fotografieren. Wo diese Arbeiten nicht vom öffentlichen Grund aus erledigt werden können, melden sich die Inventarisierenden vor Ort an. Für die wohlwollende Unterstützung und allfällige Auskünfte danken die Bearbeitenden im Voraus.

 

Von Seiten der kantonalen Denkmalpflege wird die Ankündigung dieser Nachführung in den entsprechenden Amtsanzeigern in der Woche 09 (24.-28. Februar 2020) veranlasst.

 

Weitere Informationen finden Sie im Schreiben im Anhang.

Informationen

Datum
24. Februar 2020

Dokumente

Name
Nachfuhrung des Bauinventars in den Gemeinden Roggwil und Seeberg Anzeiger-Oberaargau-Ankundigung-Feldarbeit.docx (DOCX, 30.33 kB) Download 0 Nachfuhrung des Bauinventars in den Gemeinden Roggwil und Seeberg Anzeiger-Oberaargau-Ankundigung-Feldarbeit.docx
Nachfuhrung_Bauinventar_2020_Ankundigung-Feldarbeit-Brief.pdf (PDF, 37.04 kB) Download 1 Nachfuhrung_Bauinventar_2020_Ankundigung-Feldarbeit-Brief.pdf

Zugehörige Objekte