13. Feb. 2022

Informationen

Beschreibung

Anordnung einer Urnenabstimmung für den 13.02.2022

Auf begründetes Gesuch des Gemeinderats hat der Regierungsstatthalter mit Verfügung vom 26.10.2021 die Durchführung einer Urnenabstimmung genehmigt. Dementsprechend ordnet der Gemeinderat eine Abstimmung an der Urne vom Sonntag, 13.02.2022 an. Folgendes Geschäft/Vorlage wird dabei zur Abstimmung gebracht:

Verpflichtungskredit für die Projektentwicklung Areal Sekundarschule; Durchführung Qualitätsverfahren (Studienwettbewerb im Dialogverfahren) und Erarbeitung eines Vorprojekts im Betrag von CHF 570'000.00 inkl. MwSt.

Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Urnenabstimmung im Gemeindehaus während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf und können ebenfalls unten stehend elektronisch eingesehen werden. Die Geschäftsvorlage wird in einer separaten Botschaft (A5, weiss), welche den Abstimmungsunterlagen beigelegt wird, detailliert beschrieben. Die Abstimmungsunterlagen werden den Stimmberechtigten bis spätestens 3 Wochen vor dem Abstimmungssonntag per Post zugestellt.

Das Abstimmungsprozedere verläuft genau gleich wie bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen. Sie können ab Erhalt des Stimmmaterials brieflich abstimmen. Zudem ist ein Urnengang am 13.02.2022 möglich. Bitte beachten Sie die weiteren Weisungen auf dem Zustell- und Antwortkuvert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen das Ergebnis der Abstimmungsvorlage kann innert 30 Tagen nach der Urnenabstimmung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz).

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Informationsveranstaltung
Die Vorlage wird im Vorfeld der Abstimmung durch die Begleitgruppe zusammen mit dem externen Berater an einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt und es besteht die Möglichkeit Fragen zum Projekt zu stellen.

Die öffentliche Informationsveranstaltung findet wie folgt statt:
Montag, 10. Januar 2022, 19.00 Uhr, Turnhalle Hofstätten Roggwil

Corona-Schutzmassnahmen: Bitte beachten Sie, dass der Anlass nach aktuellen Vorgaben als 2G-Anlass (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesen) durchgeführt werden muss und nur Teilnehmende mit gültigem Covid-Zertifikat zugelassen sind. Sollte es aufgrund der pandemischen Lage Änderungen geben, werden wir diese zeitnah auf unserer Webseite www.roggwil.ch aufschalten. Alle weiteren Informationen können unten stehendem Schutzkonzept entnommen werden.

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Dokumente

Name
Corona-Schutzkonzept für die Informationsveranstaltung vom 10.01.2022 Download 0 Corona-Schutzkonzept für die Informationsveranstaltung vom 10.01.2022
Botschaft Gemeindeabstimmung vom 13.02.2022 Download 1 Botschaft Gemeindeabstimmung vom 13.02.2022
1_Räumliches Leitbild Roggwil_GR 17.02.21 Download 2 1_Räumliches Leitbild Roggwil_GR 17.02.21
2_Auszug Roggwiler_März 2021 Download 3 2_Auszug Roggwiler_März 2021