Weisungen über die Sammelbudgetierung von Aufwandkonti; InkrafttretenIn Anwendung von Artikel 45 der kant. Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Roggwil an seiner Sitzung vom 22. September 2021 gestützt auf Art. 54 Abs. 2 der Gemeindeordnung 2005 die Totalrevision der Weisungen über die Sammelbudgetierung von Aufwandkonti genehmigt hat. Die Weisungen treten, vorbehältlich allfälliger Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft. Die Weisungen über die Sammelbudgetierung von Aufwandkonti liegen ab Publikationsdatum während 30 Tagen zur Einsichtnahme auf der Gemeindeverwaltung auf. Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindebehörde sind innert 30 Tagen schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen a.A. einzureichen. Dokument Weisungen über die Sammelbudgetierung von Aufwandkonti_01.01.2021 (pdf, 221.2 kB) Datum der Neuigkeit 30. Sept. 2021
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