Öffentliche Mitwirkung; Teilrevision Gemeindeordnung 2005 und Reglement über Gemeindeversammlungen und Gemeindewahlen 2006Die Ereignisse rund um die Gemeindeversammlung vom 31. August 2020 haben den Gemeinderat dazu bewogen, die Zuständigkeiten zu hinterfragen. Der Gemeinderat bringt die Teilrevisionen in der Zeit vom 1. September 2021 bis 15. Oktober 2021 zur öffentlichen Mitwirkung.
Bis zum 15. Oktober kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner zu den Revisionspunkten schriftlich und begründet Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind dabei an die Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 8, 4914 Roggwil, oder gemeinde@roggwil.ch zu richten.
Datum der Neuigkeit 27. Aug. 2021
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