Gemeindeversammlung
Informationen
- Beschreibung
Aktenauflage
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im Gemeindehaus während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Geschäftsvorlagen werden in einer separaten Botschaft, welche in alle Haushaltungen zugestellt wird, detailliert beschrieben. Die Dokumente können ebenfalls unten stehend elektronisch eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Download
Dokumente
| Name | |||
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| Botschaft GV - Dezember 2025 (PDF, 1.22 MB) | Download | 0 | Botschaft GV - Dezember 2025 |
Traktanden
| Nr. | Bezeichnung | Geschäft | ||||||||
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| 01 | Budget 2026; Genehmigung
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| 02 | Reglement Spezialfinanzierung "Neubau Schulgebäude und Mehrzweckhalle"; Genehmigung
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| 03 | Teilrevision Bestattungs- und Friedhofreglement; Aufnahme Engelsgrab- und Kindergrabfeld; Genehmigung
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| 04 | Zonenplan- und Baureglementsänderung; Änderung Zonen für öffentliche Nutzungen (ZöN) B, D und I; Genehmigung
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| 05 | Hochwasserschutzverband unteres Langetental; ESP Bahnhof Langenthal, Totalersatz Hochwasser-Kanal; Kostenbeteiligung Roggwil; Verpflichtungskredit; Genehmigung
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| 06 | Verschiedenes
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Zugehörige Objekte
| Datum | Name |
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