20. Dez. 2020

Informationen

Beschreibung

Urnenabstimmung vom Sonntag, 20.12.2020

Mit Blick auf die hohen Fallzahlen im Kanton Bern und der momentan geltenden Corona-Massnahmen und Einschränkungen, hat der Gemeinderat entschieden, die ordentliche Gemeindeversammlung vom 07.12.2020 abzusagen und eine Urnenabstimmung für den 20.12.2020 anzuordnen. Hierzu stützt er sich auf die Allgemeinverfügung des Regierungsstatthalteramts Oberaargau vom 26.10.2020, welche im Zuge der Corona-Massnahmen erlassen wurde, sowie das Gesetz und die Verordnung über die politischen Rechte des Kantons Bern. Die Publikation vom 05.11.2020 ist somit hinfällig.

Folgendes Geschäft/Vorlage wird zur Abstimmung gebracht:

  1. Budget 2021; Genehmigung

Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Urnenabstimmung im Gemeindehaus während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf und stehen ebenfalls weiter unten zum Download bereit. Die Geschäftsvorlage wird in einer separaten Botschaft, welche bereits in alle Haushaltungen zugestellt wurde, detailliert beschrieben. Sie steht ebenfalls unten zum Download bereit oder kann bei der Verwaltung eingesehen oder bezogen werden. Die Abstimmungsunterlagen selber werden den Stimmberechtigten bis spätestens 3 Wochen vor dem Abstimmungssonntag per Post zugstellt.

Wichtige Hinweise: Bitte vermischen Sie die Unterlagen nicht mit jenen der eidgenössischen Abstimmung vom 29.11.2020. Die amtlichen Stimmzettel sowie Stimmrechtsausweise müssen zwingend in getrennten offiziellen Zustellkuverts an die Gemeinde zurückgeschickt werden. Das Abstimmungsprozedere verläuft genau gleich wie bei kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen. Sie können ab Erhalt des Stimmmaterials brieflich abstimmen. Der Urnengang ist jedoch erst am 20.12.2020 möglich. Bitte beachten Sie die weiteren Weisungen auf dem Zustell- und Antwortkuvert.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen das Ergebnis der Abstimmungsvorlage kann innert 30 Tagen nach der Urnenabstimmung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden (Art. 60 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz).

Roggwil, 11. November 2020

Der Gemeinderat

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Budget 2021 Download 0 Budget 2021
Botschaft Urnenabstimmung vom 20.12.2020 Download 1 Botschaft Urnenabstimmung vom 20.12.2020