Versammlung
09.12.2019
20:00 - 22:00 Uhr
Ordentliche Gemeindeversammlung, Montag, 9. Dezember 2019, 20.00 Uhr, Aula Oberstufenzentrum Traktanden
Die beiden Reglemente (Traktanden 2 und 3) liegen gemäss Art. 54 Gemeindegesetz (GG), resp. Art. 37 Gemeindeverordnung (GV) während 30 Tagen vor der Gemeindeversammlung bei der Gemeindeverwaltung, Bahnhofstrasse 8, Roggwil, öffentlich auf. Die Unterlagen zu den weiteren Traktanden liegen ebenfalls 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im Gemeindehaus während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Geschäftsvorlagen werden zusätzlich in einer separaten Botschaft, welche in alle Haushaltungen zugestellt wird, detailliert beschrieben. Rechtsmittelbelehrung Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen. Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind freundlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen. Roggwil, 23. Oktober 2019 Der Gemeinderat T2 Totalrevision Gebührenreglement AGR Bericht Vorprüfung T3 OgR GBR Synopse Auflageexemplar GV T3 OgR GBR Vorprüfungsbericht AGR T3 GBR Anschlusskosten Strom-Wasser-Kommunikation
zur Übersicht |