Versammlung
Informationen
- Beschreibung
- Traktanden
- Budget 2018; Genehmigung
- Teilrevision Gemeindeordnung; Genehmigung
- Liegenschaftsunterhalt; Dachsanierung Mehrzweckgebäude; Kreditabrechnung; Kenntnisnahme
- Wärmeverbund; Umrüstung Heizsysteme; Kreditabrechnung; Kenntnisnahme
- GEP-Massnahme; Entflechtung Abwassersystem, Berg- und Krottenweiher; Kreditabrechnung; Kenntnisnahme
- Verschiedenes
Die Unterlagen liegen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im Gemeindehaus während den Öffnungszeiten zur Einsichtnahme öffentlich auf. Die Geschäftsvorlagen werden in einer separaten Botschaft, welche in alle Haushaltungen zugestellt wird, detailliert beschrieben.
Rechtsmittelbelehrung
Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau, Schloss, 3380 Wangen an der Aare, einzureichen (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz). Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Art. 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.
Alle stimmberechtigten Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger sind freundlich eingeladen, an der Versammlung teilzunehmen.
Roggwil, 25. Oktober 2017
Der Gemeinderat
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Dokumente
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